Flüchtlinge in den Freiwilligendienst

Dieser Namensartikel erschien am 15. September 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die vielen Menschen, die derzeit nach Deutschland flüchten, stellen uns vor ganz unterschiedliche Herausforderungen: Akut brauchen die Flüchtlinge Versorgung, Unterkunft, medizinische Betreuung. Mittelfristig müssen die Menschen, die für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in unserem Land bleiben können, integriert werden – dies dürfte die mit Abstand größte und bedeutendste Herausforderung sein. Auf staatlicher Seite sind hierfür die Kommunen zuständig: Bürgermeister, Landräte, Verantwortliche in den kommunalen Verwaltungen wachsen derzeit in Deutschland an vielen Orten über sich hinaus. Für den Bund stellt sich daher die Frage, wie er die finanziellen Mittel, die dafür benötigt werden, den Kommunen direkt, schnell und ohne Abstriche zukommen lassen kann. Dies ist bisher nicht möglich, denn unsere Verfassung erlaubt keine direkten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen, sämtliche Mittel müssen den Weg über die Länderhaushalte nehmen. Sie kommen daher oft nicht ungeschmälert an, wie ich aus meinen Erfahrungen mit dem Kitaausbau weiß. Wir haben aber in Deutschland eine Einrichtung, die etablierte Strukturen bietet, die viele der beschriebenen Probleme lösen könnten: den Bundesfreiwilligendienst. 2011 als Ersatz für den Zivildienst gegründet, ist er ein Erfolgsmodell: Schon nach wenigen Monaten gab es mehr Bewerber als Plätze, bis heute engagieren sich jährlich über 40 000 Frauen und Männer jedes Alters als „Bufdis“ im sozialen, ökologischen oder sportlichen Bereich. Bei der Gesetzgebung für den Bundesfreiwilligendienst haben wir im Bundesfamilienministerium bewusst darauf geachtet, möglichst flexible, an viele Bedarfe anschlussfähige Strukturen zu schaffen. Davon könnten wir jetzt profitieren.
Flüchtlinge, die länger in Deutschland bleiben können, sollten als Bundesfreiwilligendienstler die Chance haben, dem Land, das ihnen Schutz bietet, etwas zurückzugeben.
Flüchtlinge, die länger in Deutschland bleiben können, sollten als Bundesfreiwilligendienstler die Chance haben, dem Land, das ihnen Schutz bietet, etwas zurückzugeben. Die, die direkt im ersten Arbeitsmarkt unterkommen, sind ohnehin ein Gewinn für unser Land. Aber das werden nicht allzu viele sein. Alle anderen, die arbeitsfähig sind, könnten einen Vertrag über einen Bundesfreiwilligendienst abschließen, zum Beispiel für 18 Monate. In den ersten sechs Monaten absolvieren sie im Rahmen der im Bundesfreiwilligendienst vorgesehenen pädagogischen Begleitung einen Sprachkurs, anschließend treten sie ihren Dienst an der Gemeinschaft an: in Behinderteneinrichtungen und Seniorenheimen, Schulen und Krankenhäusern, kulturellen Einrichtungen und Entwicklungshilfeorganisationen. Und natürlich zur Unterstützung neu ankommender Flüchtlinge – wer sonst wäre da besser geeignet als die Menschen, die einige Monate zuvor selbst völlig neu waren und nun in jeder Hinsicht übersetzen können? Die Flüchtlinge werden besonders als Freiwillige in den sozialen Berufen benötigt – und damit auch an einen attraktiven ersten Arbeitsmarkt herangeführt. Vor allem aber: Sie sitzen nicht herum, sondern sie leisten etwas, sie knüpfen soziale Kontakte – Voraussetzungen für das Gelingen der Integration. Die Idee, Menschen aus anderen Ländern als Freiwillige in Deutschland zu gewinnen, wird auch bereits erfolgreich praktiziert. Unter dem Dach des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit engagieren sich derzeit mehrere hundert Freiwillige aus Entwicklungsländern im Rahmen des Programms „Weltwärts Süd-Nord“ in Deutschland. Sie leisten ihren Dienst an den Einsatzstellen, wo sich auch die deutschen Freiwilligen engagieren. Dieses Programm könnte ausgebaut werden, um möglichst vielen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive einen Bundesfreiwilligendienst zu ermöglichen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind alle gegeben, wir könnten in wenigen Wochen beginnen. Träger dieses Bundesfreiwilligendienstes für Flüchtlinge können die Kommunen sein, finanziert wird er vom Bund. Das heißt: Der Bund kann den Kommunen passgenau und direkt die dringend benötigten Mittel überweisen – ohne Umweg über die Länderhaushalte. Abgedeckt sind Unterkunft, Verpflegung, Sozialversicherung, pädagogische Begleitung (Sprachkurse!) und ein Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienstler – also genau die Dinge, die Flüchtlinge benötigen und um deren Finanzierung aktuell gerungen wird. Wir erleben gerade bei vielen Flüchtlingen, die vor Krieg geflohen sind oder wirklich politisch verfolgt sind, oft eine glühende Begeisterung für unser Land, für unseren Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ich bin mir daher sicher, dass die große Mehrzahl dieser Menschen eine solche Möglichkeit, persönlich weiterzukommen und sich gleichzeitig für das Land zu engagieren, das ihnen Schutz und Auskommen bietet, dankbar aufgreifen würde.
Share