Momentan arbeitet Tag und Nacht eine große Zahl von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen an einer klugen und menschlichen Organisation der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge im ganzen Land. Sie achten die Menschenwürde eines jeden, der nach einer langen, strapaziösen und höchstgefährlichen Reise bei uns ankommt. Viele der Flüchtlinge, gerade die, die wirklich aus Syrien kommen, haben in Todesangst ihre Heimat verlassen müssen und fühlen sich bei uns das erste Mal seit Jahren wieder sicher.
Die Leistung unsere Helfer beeindruckt sehr. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir erstens die Zahl der Flüchtlinge insgesamt eindämmen und diejenigen ohne Bleibeperspektive konsequent und zügig in ihr Herkunftsland zurückführen müssen. Und dass zweitens die größte und bedeutendste Aufgabe noch vor uns liegt, nämlich die Menschen, die hierbleiben dürfen, dauerhaft zu integrieren: sozial, wirtschaftlich und vor allem auch kulturell. Hier haben wir noch viel zu tun.
Ein wichtiger Schritt – besonders für die Eindämmung des Zustroms – ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren, das noch im Oktober von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden wird und am 1. November 2015 in Kraft treten soll. Die Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
- Abschiebungen: Unsere Asylverfahren werden auf durchschnittlich drei Monate beschleunigt, damit abgelehnte Asylbewerber schneller abgeschoben werden können. Die Zahl der Mitarbeiter im zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird zu diesem Zweck nahezu verdoppelt und es sollen erstmals auch mobile Teams geschaffen werden. Außerdem werden Abschiebungen künftig nicht mehr angekündigt. Wer ausreisepflichtig ist, aber dennoch bleibt, verliert zukünftig seinen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und hat nur noch Anspruch auf das unabdingbar Notwendige. Es darf auch keinen gesellschaftlichen Beifall mehr auslösen, wenn manche Ärzte, Piloten und Kirchengemeinden versuchen, Abschiebungen zu konterkarieren, oder es ablehnen, an ihnen mitzuwirken. Abschiebungen sind Vollzug des Rechtsstaats.
- Westbalkanstaaten: Asyl kann nicht die Antwort auf Armut in der Welt sein. Deswegen werden die Länder Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, so dass Flüchtlinge aus diesen Ländern künftig keine Bleibeperspektive mehr haben.
- Leistungen: Finanzielle Anreize für eine Flucht nach Deutschland werden verringert, indem in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen Bargeldzahlungen weitestgehend durch Sachleistungen ersetzen werden.
- Finanzen: Die Länder und Kommunen werden durch den Bund stärker finanziell unterstützt. Insgesamt werden rund vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2016 wird der Bund für den Zeitraum von der Registrierung bis zum Erlass des Bescheids monatlich pauschal 670 Euro pro Flüchtling zahlen.